Ratgeber Brandschutz bei Rohrleitungen – Isoliershop Huber

Brandschutz bei Rohrleitungen: Rohrschalen, Manschetten, Stopfwolle und Brandschutzklappen richtig einsetzen

Sobald eine Leitung eine Brandwand oder eine Geschossdecke durchdringt, ist aus der Dämmaufgabe eine Bauaufgabe geworden. Für die Ausführung gilt dann nicht mehr das Datenblatt, sondern der Verwendbarkeitsnachweis des jeweiligen Systems. Dieser Beitrag ordnet die vier gängigen Produktgruppen ein und zeigt, wo in der Praxis die Fehler passieren.

Erst die Frage, dann das Produkt

Vor der Produktauswahl stehen drei Fragen:

  1. Welches Rohrmaterial? Nichtbrennbar (Stahl, Kupfer, Guss) oder brennbar (PE, PP, PVC, Verbundrohr)? Davon hängt das gesamte Abschottungsprinzip ab.
  2. Welche Feuerwiderstandsdauer? R30, R60 oder R90 – bestimmt durch das durchdrungene Bauteil.
  3. Was sagt der Verwendbarkeitsnachweis? Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), Europäische Technische Bewertung (ETA) – oder die Erleichterungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR).

Der dritte Punkt ist der entscheidende. Ein Brandschutzprodukt ist immer nur im Rahmen seines geprüften Systems wirksam. Rohrschale von Hersteller A mit Manschette von Hersteller B und Spachtelmasse von Hersteller C ergibt keine zulässige Abschottung, auch wenn jede Komponente für sich zugelassen ist.

Nichtbrennbare Rohre: Brandschutz-Rohrschalen

Für Stahl-, Kupfer- und Gussleitungen ist die Steinwoll-Brandschutzschale das Standardsystem. Sie verhindert, dass die Leitung Wärme durch das Bauteil trägt und dass Feuer oder Rauch durch den Ringspalt übertritt.

Die CONLIT 150 U Rohrschale ist eine druckfeste, nichtbrennbare Steinwollschale mit Aluminium-Sandwichfolie, ausgelegt für R90-Anwendungen. Wichtig ist die Überstandslänge beidseits des Bauteils – wie groß sie sein muss, steht in der Zulassung und hängt von Rohrdurchmesser, Wandstärke und Ausführung ab. Der häufigste Ausführungsfehler ist eine zu kurz abgeschnittene Schale.

Ein Sonderfall sind Sprinklerleitungen. Dafür gibt es eigens geprüfte Ausführungen wie die CONLIT PS 150 Sprinkler Section samt passender 90°-Bögen. Bögen im Deckenbereich sind hier kein Zubehör, sondern Bestandteil des geprüften Systems.

Brennbare Rohre: intumeszierende Manschetten

Kunststoffrohre schmelzen im Brandfall weg und hinterlassen eine offene Öffnung. Hier arbeitet man mit Rohrmanschetten, die ein intumeszierendes Material enthalten: Bei Hitze schäumt es stark auf und drückt die Öffnung zu, während das Rohr verschwindet.

Passende Systeme finden sich unter CONLIT Brandschutz-Rohrmanschette, üblicherweise für R30 bis R90 an Abwasser- und Regenwasserleitungen aus Kunststoff.

Praxishinweise:

  • Die Manschette gehört auf die brandabgewandte oder auf beide Seiten – je nach Zulassung. Nicht raten, nachlesen.
  • Die Befestigung im Bauteil ist Teil der Prüfung. Dübel und Anzahl entsprechend der Zulassung ausführen.
  • Bei gemischten Installationsschächten mit Kunststoff- und Metallleitungen die Mindestabstände zwischen den Abschottungen beachten.

Für Kupfer-, Stahl- und Edelstahlleitungen sowie brennbare Werkstoffe im Kälte- und Klimabereich gibt es zusätzlich flexible Systeme wie den Armaflex PROTECT R-90 Brandschutzschlauch, der Dämmung und Brandschutz in einem Produkt kombiniert.

Stopfwolle: nützlich, aber kein Allheilmittel

Lose Steinwolle wie die ProRox LF 970 Stopfwolle oder Knauf Power-teK LW STD ist nichtbrennbar, hochtemperaturbeständig und lässt sich in jede Restfuge stopfen. Genau deshalb wird sie oft falsch verwendet.

Stopfwolle ist keine Abschottung, sondern ein Bauteil in einem System. Zulässig ist sie dort, wo die Zulassung sie vorsieht – etwa als Hinterfüllung vor einer Brandschutzmasse, als Verdämmung, oder im Rahmen der MLAR-Erleichterungen für kleine Öffnungen und einzelne nichtbrennbare Rohre mit begrenztem Durchmesser. Eine mit Stopfwolle gefüllte Öffnung ohne Nachweis ist bei der Abnahme ein Mangel.

Die gesamte Produktgruppe ist gebündelt unter Brandschutz.

Lüftungsleitungen: Brandschutzklappen

In Luftleitungen zwischen Brandabschnitten übernimmt eine Brandschutzklappe die Absperrung. Sie ist ein Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung, geprüft nach EN 1366-2 und klassifiziert nach EN 13501-3 – die Klassifizierung sieht dann etwa so aus: EI 90 (ve ho i↔o) S.

Im Programm sind runde und rechteckige Ausführungen, zum Beispiel die TROX FKRS-EU für runde Kanäle und die TROX FK-EU für quadratische und rechteckige Querschnitte.

Bei der Ausführung sind drei Dinge entscheidend: die zugelassene Einbausituation (Massivwand, Leichtbauwand, Decke, wandferner Einbau – jede Variante ist separat geprüft), die Zugänglichkeit für Wartung nach DIN 31051 bzw. den Herstellervorgaben, und die Kennzeichnung.

Kennzeichnung nicht vergessen

Jede Abschottung braucht ein dauerhaftes Schild in der Nähe der Durchführung mit mindestens: Bezeichnung der Abschottung, Feuerwiderstandsklasse, Nachweis (abZ/abP/ETA-Nummer), ausführendes Unternehmen und Herstellungsjahr. Fehlt das Schild, ist die Leistung formal nicht nachgewiesen – unabhängig davon, wie gut sie ausgeführt wurde. Das ist bei Abnahmen der mit Abstand häufigste Beanstandungspunkt und zugleich der am leichtesten vermeidbare.

Kurz zusammengefasst

  • Rohrmaterial und geforderte Feuerwiderstandsdauer bestimmen das System, nicht umgekehrt.
  • Nichtbrennbare Rohre: Brandschutz-Rohrschale mit korrekter Überstandslänge.
  • Brennbare Rohre: intumeszierende Manschette, montiert exakt nach Zulassung.
  • Stopfwolle nur innerhalb eines nachgewiesenen Systems oder im Rahmen der MLAR.
  • Lüftungsleitungen: Brandschutzklappe in geprüfter Einbausituation, wartbar zugänglich.
  • Systeme nicht mischen. Kennzeichnungsschild anbringen.

FAQ

Reicht es, die Leitung einfach dick genug zu dämmen? Nein. Brandschutz an Durchführungen ist eine geprüfte Systemleistung, keine Frage der Dämmdicke.

R90, F90, EI90 – was ist der Unterschied? R und F stammen aus der nationalen Klassifizierung nach DIN 4102 (F90 für Bauteile, R90 gebräuchlich für Rohrabschottungen), EI ist die europäische Klassifizierung nach EN 13501 (E = Raumabschluss, I = Wärmedämmung). In der Praxis stehen beide Systeme nebeneinander; maßgeblich ist, was in der Zulassung und in der Brandschutzplanung steht.

Wer darf Abschottungen ausführen? Fachbetriebe mit entsprechender Qualifikation. Viele Zulassungen fordern eine Einweisung durch den Systemhersteller. Die Ausführung ist zu dokumentieren.

Sie planen eine Abschottung und sind sich beim System nicht sicher? Wir liefern die Komponenten und helfen bei der Auswahl – melden Sie sich mit Rohrmaterial, Nennweite und geforderter Feuerwiderstandsdauer.